KG - Beschluss vom 04.12.2014
25 W 25/14
Normen:
BGB § 2242 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 27/14

Zulässigkeit einer Erbauseinandersetzungsklage

KG, Beschluss vom 04.12.2014 - Aktenzeichen 25 W 25/14

DRsp Nr. 2016/2888

Zulässigkeit einer Erbauseinandersetzungsklage

Sieht der mit einer Erbauseinandersetzungsklage vorgeschlagene Teilungsplan einen Vorwegabzug für die von den Prozessbevollmächtigten des klagenden Erben geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren vor, so ist die Klage unzulässig, da es sich hierbei nicht um Nachlassverbindlichkeiten handelt und diese bei der Auseinandersetzung keine Berücksichtigung finden können.

Der Beschluss der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2014 wird abgeändert und dem Beklagten zu 2) mit Wirkung vom 25.04.2014 für den I. Rechtszug insgesamt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K### bewilligt.

Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.

Normenkette:

BGB § 2242 Abs. 1;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 127 Abs. 2, 569 ff. ZPO statthaft und zulässig und hat in der Sache Erfolg.