OLG Köln - Beschluss vom 09.10.2016
16 U 82/17
Normen:
BGB § 1922; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 30.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 353/15

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Erbrechts

OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2016 - Aktenzeichen 16 U 82/17

DRsp Nr. 2017/16803

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Erbrechts

Eine Klage auf Feststellung des Erbrechts des Klägers ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig, soweit sie sich gegen einen Beklagten richtet, der sich zu keiner Zeit einer Stellung als Erbprätendent berühmt hat.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.5.2017 - 24 O 353/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

BGB § 1922; ZPO § 256 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um die Erbfolge nach dem am 23.10.2014 verstorbenen B F.