Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: EUR 55.000,-
I.
Im streitgegenständlichen Grundbuchblatt sind die Beteiligte zu 1) zu ¼ als Miteigentümerin und der Beteiligte zu 3) zu ½ als Miteigentümer eingetragen, die Beteiligten zu 2) und zu 3) sind in Erbengemeinschaft zu ¼ als Miteigentümer eingetragen.
Auf den genauen Wortlaut und Inhalt der Eintragungsvermerke wird ergänzend Bezug genommen.
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