OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.02.2019
20 W 43/19
Normen:
GBO § 22; BGB § 2033;
Fundstellen:
DNotZ 2019, 952
FGPrax 2019, 106
FamRZ 2020, 291
FuR 2019, 425
ZEV 2019, 305
Vorinstanzen:
AG Hanau, vom 09.01.2019

Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung mit einer sich außerhalb des Grundbuchs vollziehenden Rechtsänderung an einem Grundstück

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.02.2019 - Aktenzeichen 20 W 43/19

DRsp Nr. 2019/6037

Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung mit einer sich außerhalb des Grundbuchs vollziehenden Rechtsänderung an einem Grundstück

Die Vornahme einer nur auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkten Abschichtung mit einer außerhalb des Grundbuchs sich vollziehenden Rechtsänderung ist - als unzulässige Durchmischung einer persönlichen und einer gegenständlichen Teilauseinandersetzung - nicht möglich.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: EUR 55.000,-

Normenkette:

GBO § 22; BGB § 2033;

Gründe

I.

Im streitgegenständlichen Grundbuchblatt sind die Beteiligte zu 1) zu ¼ als Miteigentümerin und der Beteiligte zu 3) zu ½ als Miteigentümer eingetragen, die Beteiligten zu 2) und zu 3) sind in Erbengemeinschaft zu ¼ als Miteigentümer eingetragen.

Auf den genauen Wortlaut und Inhalt der Eintragungsvermerke wird ergänzend Bezug genommen.