Zulässigkeit eines neuen Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablehnung
OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2003 - Aktenzeichen 12 WF 393/03
DRsp Nr. 2005/3754
Zulässigkeit eines neuen Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablehnung
»Die Wiederholung des Antrages auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Ablehnung des zunächst gestellten Antrags unter Vorbringen neuer Tatsachen und unter Vorlage neuer Belege ist zulässig, weil der Zurückweisungsbeschluss nicht in Rechtskraft erwächst.«