OLG Celle - Beschluss vom 19.12.2003
12 WF 393/03
Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1652
JurBüro 2004, 201
OLGReport-Celle 2005, 84
Rpfleger 2004, 294

Zulässigkeit eines neuen Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablehnung

OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2003 - Aktenzeichen 12 WF 393/03

DRsp Nr. 2005/3754

Zulässigkeit eines neuen Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablehnung

»Die Wiederholung des Antrages auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Ablehnung des zunächst gestellten Antrags unter Vorbringen neuer Tatsachen und unter Vorlage neuer Belege ist zulässig, weil der Zurückweisungsbeschluss nicht in Rechtskraft erwächst.«

Normenkette:

ZPO § 127 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1652
JurBüro 2004, 201
OLGReport-Celle 2005, 84
Rpfleger 2004, 294