Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.03.2023 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.568,25 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2017 zu zahlen.
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