Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung wegen Beanstandungsfreiheit der Feststellung, dass im Grundurteil über den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung nicht entschieden sei
BGH, Beschluß vom 16.11.2005 - Aktenzeichen IV ZR 59/05
DRsp Nr. 2005/20244
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung wegen Beanstandungsfreiheit der Feststellung, dass im Grundurteil über den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung nicht entschieden sei