I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Kusel vom 13.04.2023 abgeändert wie folgt:
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2) vom 17.11.2022 wird zurückgewiesen.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das vorliegende Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.
I.
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