OLG München - Endurteil vom 09.01.2019
7 U 4091/17
Normen:
BGB § 2048;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 09.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 4322/16

Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im GrundbuchVoraussetzungen eines Vorausvermächtnisses

OLG München, Endurteil vom 09.01.2019 - Aktenzeichen 7 U 4091/17

DRsp Nr. 2020/593

Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch Voraussetzungen eines Vorausvermächtnisses

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 9.11.2017 (Az.: 3 O 4322/16) wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieses Urteil und das angegriffene Urteil (soweit es nicht rechtskräftig ist) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2048;

Tatbestand

A.

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch.

Die Parteien sind Brüder und die einzigen Abkömmlinge der am 21.2.2014 verstorbenen Gertraud M. [im folgenden: Erblasserin]. Der Nachlass besteht im wesentlichen aus den im Klagantrag 1 genannten Grundstücken, einer Eigentumswohnung und überschaubaren Bankguthaben.

1. 2.