Abwandlung 8.1.1: Zugang zur Wohnung des Erblassers bei Weiternutzung durch die nichterbende Witwe

Autor: Klose

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Der Erblasser hat seine Kinder zu Erben bestimmt. Als diese die zum Nachlass gehörende Wohnung betreten wollen, die der Erblasser zusammen mit seiner zweiten Frau bewohnte, verweigert die nichterbende Witwe den Erben den Zutritt.

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Siehe hierzu im Übrigen die Checkliste in Mandatssituation 8.1.

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Mitbesitz der Eheleute

Eheleute haben Mitbesitz an allen gemeinsam genutzten Sachen des Haushalts. Ein Alleinbesitz besteht nur an den von ihnen allein gebrauchten Gegenständen, wie z.B. Schmuck. Mitbesitz besteht daher unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auch an der gemeinsam genutzten Wohnung.

Besitzübergang nach § 857 BGB

Der Alleinbesitz des Ehemannes ist ebenso wie dessen Mitbesitz an der Wohnung beim Erbfall auf die Kinder als Erben nach § 857 BGB übergegangen.

Verbotene Eigenmacht durch Weiternutzung?