I.
A hielt an der am 10. Mai 1974 gegründeten B-GmbH mit Sitz in C einen Geschäftsanteil von 8000 DM. Am 20. Juni 1974 machte A der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ein Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages nebst Abtretung bezüglich dieses Geschäftsanteils. Der Kaufpreis hierfür sollte 8000 DM betragen. Bis zur Annahme des Angebotes sollte A das Gewinnbezugsrecht haben. Der Wert des Geschäftsanteils betrug zum Gründungszeitpunkt 8000 DM. A hielt sich an dieses Angebot bis zum 30. Juni 1976 gebunden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|