Checkliste: Testament eingetragener Lebenspartner |
Lassen Sie sich die familiäre Situation genauestens beschreiben. |
Verwenden Sie die Begrifflichkeiten mit Bedacht und klären Sie vorab, ob die Mandanten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gem. § 1 LPartG leben oder gem. § 1353 Abs. 1 BGB eine Ehe gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen haben. Beachten Sie, dass nach dem 30.09.2017 gem. § 1 Satz 1 LPartG eine Lebenspartnerschaft zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden kann! |
Klären Sie, ob einer der Lebenspartner Kinder hat oder ob weitere Kinder auf Seiten eines Lebenspartners geplant sind, was im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen zu berücksichtigen wäre. |
Machen Sie sich mit der zentralen Vorschrift des § 10 LPartG und dem dort geregelten gesetzlichen Erbrecht des überlebenden Ehepartners vertraut. |
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