Checkliste: Erbschein bei Anordnungen zur Testamentsvollstreckung |
Folgende Unterlagen müssen vorliegen: |
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Sterbeurkunde des Erblassers im Original oder in beglaubigter Kopie |
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Geburtsurkunde zumindest des A |
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zumindest vollständiger Name und vollständige Anschrift des B, damit dieser vom Nachlassgericht zum Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses angehört werden kann |
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