Ehegattentestament
Wir, Herr ..., geb. am ... in ..., und Frau ..., geborene ..., geb. am ... in ..., wohnhaft in ..., sind miteinander verheiratet. Wir leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aus unserer Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. Aus einer vorehelichen Beziehung des Ehemannes ist ein Sohn, ..., geb. am ..., hervorgegangen. Aus einer vorehelichen Beziehung der Ehefrau ist eine Tochter, ..., geb. am ..., hervorgegangen. Einen Ehevertrag haben wir bislang nicht errichtet.
§ 1 Erbeinsetzung nach Erstversterben eines Ehegatten
Der Erstversterbende von uns beruft zu seinem alleinigen Erben den Längerlebenden von uns. Der Längerlebende wird jedoch nur Vorerbe. Er ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies zulässig und rechtlich möglich ist (Gesamtbefreiung). Wir verzichten auf den Tod des Erstverstorbenen von uns wechselseitig auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und nehmen diesen Verzicht auch wechselseitig an.
§ 2 Nacherbeneinsetzung - Erbteil des Erstversterbenden
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