Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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Sehr geehrte(r) ...,
mein Mandant, ..., erhebt die Einrede des ungeteilten Nachlasses nach § 2059 Abs. 1 Satz 1 BGB. Mein Mandant muss Nachlassverbindlichkeiten nicht aus seinem Eigenvermögen begleichen. Weiterhin erhebt mein Mandant vorsorglich die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB. Auch danach haftet mein Mandant nicht mit seinem Eigenvermögen.
In Ihrem Schreiben vom ...
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