3. Trauerphasen bzw. Widerstände gegenüber Verfügungen von Todes wegen

Autor: Mangold

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod oder dem Tod eines (nahen) Angehörigen bedeutet für die meisten Mandanten eine emotionale Ausnahmesituation. Daher werden erbrechtliche Thematiken von vielen Menschen auf die lange Bank geschoben und manchmal ganz vermieden.

Beratung vor dem Erbfall

Die Absicherung der Familie, die Übertragung eines Unternehmens oder lebzeitige Schenkungen an nahe Angehörige sind für den Mandanten von existentieller Bedeutung, denn dies heißt nichts weniger als sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinanderzusetzen. In der Phase der Gestaltung letztwilliger Verfügungen kommt es in der Familie häufig zu Gesprächen mit elementarem Charakter. Es werden Dinge angesprochen, die sonst vielleicht nie thematisiert worden wären. Die Familie streitet sich, es gibt Brüche oder sie rückt näher zusammen. Jedenfalls entsteht häufig parallel zur erbrechtlichen Beratung eine Dynamik innerhalb der Familie.

Im Laufe der Beratung werden Entscheidungen immer wieder hinausgezögert, ursprüngliche Pläne über den Haufen geworfen oder für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbare Kehrtwendungen vollzogen. Hierauf sollten Sie als Berater vorbereitet sein.

Beratung nach dem Erbfall

Bei der Beratung nach dem Erbfall können im Hinblick auf die jeweilige psychologische Grundsituation des Mandanten z.B. folgende vier Trauerphasen unterschieden werden (Einteilung nach Verena Kast, u.a. zu finden unter ):