Autor: Papenmeier |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Anlässlich einer Beratung kommt das Gespräch auf das Thema Vorsorgevollmacht. Der Mandant berichtet, dass er bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht errichtet hat. Es stellt sich jedoch heraus, dass keine Regelungen zum Grundverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten getroffen wurden.
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Wenn ein Mandant in einer erbrechtlichen Beratung eine notarielle Vorsorgevollmacht erwähnt, ist Aufmerksamkeit geboten. In der Regel beurkunden Notare lediglich eine Vollmacht. Das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten wird nur selten ausgestaltet. Im Zweifel kommt später im Innenverhältnis ein Auftrag zustande.
PraxistippDas Auftragsrecht enthält jedoch Regelungen, die einem Bevollmächtigten, der unentgeltlich tätig wird, regelmäßig nicht zumutbar sind. Sie sollten den Beteiligten daher empfehlen, einen Vertrag zur Regelung des Innenverhältnisses abzuschließen. |
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