Autor: Papenmeier |
Der Erblasser wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt - von seiner Ehefrau zu 1/2, seiner Tochter zu 1/4 und seinem Sohn zu 1/4. Die Ehefrau des Erblassers hat eine Vorsorgevollmacht oder eine Kontovollmacht. Sie vertreten den Sohn des Erblassers und wollen als erste Maßnahme die Vollmachten der Ehefrau widerrufen.
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