Autor: Kraft |
Voraussetzung für den Vorrang von Staatsverträgen ist stets, dass ihr Anwendungsbereich eröffnet ist. Hierbei ist Folgendes zu prüfen:
1. | Gilt das Übereinkommen schon/noch für die Bundesrepublik Deutschland? | ||||||
2. | Ist das Übereinkommen abhängig von der Gegenseitigkeit oder kann es auf jeden Staatsangehörigen angewandt werden? | ||||||
3. | Hat einer der betroffenen Staaten die Anwendbarkeit des Abkommens durch einen Vorbehalt eingeschränkt? | ||||||
4. | Ist der Anwendungsbereich des Übereinkommens eröffnet, und zwar in
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Wenn keine vorrangige Verordnung oder kein Staatsvertrag anwendbar ist, ist auf die allgemeinen Kollisionsnormen des EGBGB zurückzugreifen.
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