Autor: Kraft |
Das EGBGB ist neben vorrangigen völkerrechtlichen Vereinbarungen/Staatsverträgen die wesentliche Rechtsquelle des deutschen IPR.
Aufbau des EGBGB
Art. 3-6: | Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen |
Art. 7-10: | Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer Person |
Art. 11-12: | Bestimmung des Formstatuts für Rechtsgeschäfte |
Art. 13-24: | Internationales Familienrecht |
Art. 25-26: | Internationales Erbrecht |
Art. 38-42: | Internationales außervertragliches Schuldrecht |
Art. 43-46: | Internationales Sachenrecht |
Art. 46a -46d: | Besondere Vorschriften zur Durchführung von Regelungen der Europäischen Gemeinschaft nach Art. 3 Nr. 1 EGBGB |
Art. 220: | Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 25.07.1986 zur Neuregelung des IPR |
Art. | Übergangsvorschriften aus Anlass jüngerer Änderungen des BGB und des EGBGB |
Die allgemeinen Regeln des IPR sind jedoch nur lückenhaft kodifiziert. Daher ist in vielen Fällen ergänzend auf die von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zurückzugreifen.
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