2.3 EGBGB

Autor: Kraft

Wesentliche Rechtsquelle des deutschen IPR

Das EGBGB ist neben vorrangigen völkerrechtlichen Vereinbarungen/Staatsverträgen die wesentliche Rechtsquelle des deutschen IPR.

Aufbau des EGBGB

Art. 3-6:

Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen

Art. 7-10:

Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer Person

Art. 11-12:

Bestimmung des Formstatuts für Rechtsgeschäfte

Art. 13-24:

Internationales Familienrecht

Art. 25-26:

Internationales Erbrecht

Art. 38-42:

Internationales außervertragliches Schuldrecht

Art. 43-46:

Internationales Sachenrecht

Art. 46a -46d:

Besondere Vorschriften zur Durchführung von Regelungen der Europäischen Gemeinschaft nach Art.  3 Nr. 1 EGBGB

Art. 220:

Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 25.07.1986 zur Neuregelung des IPR

Art. 221 ff.:

Übergangsvorschriften aus Anlass jüngerer Änderungen des BGB und des EGBGB

Die allgemeinen Regeln des IPR sind jedoch nur lückenhaft kodifiziert. Daher ist in vielen Fällen ergänzend auf die von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zurückzugreifen.

Temporale Unterscheidung zwischen Erbfällen vor und nach Geltungsbeginn der EuErbVO