9.1 Überblick

Autor: Kraft

Problem Mehrfachbesteuerung

Die Besteuerung eines grenzüberschreitenden Erbfalls ist durch das internationale Steuerrecht geregelt. Jeder Staat entscheidet aufgrund seiner Steuerhoheit allein, ob und inwieweit er internationale Erbfälle mit einer Erbschaftsteuer belegen will. Da die Erbschaftsteuersysteme der Einzelstaaten nicht aufeinander abgestimmt sind, können internationale Erbfälle zu einer Mehrfachbesteuerung führen. Zum Teil sehen nationale Regelungen zur Vermeidung der Doppel- und Mehrfachbesteuerung Bestimmungen zur Befreiung oder Anrechnung der Erbschaftsteuer bei internationalen Erbfällen vor. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollte bei der Nachfolgeplanung von im Ausland befindlichen Vermögen geprüft werden, ob das Entstehen einer Doppelbesteuerung durch Verlagerung von Vermögen vermeidbar ist.