9.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Autor: Kraft

Vermögensanfälle mit Auslandsbezug können einer Steuerpflicht in zwei oder mehreren Staaten unterliegen. Dies ist eine Folge der unbeschränkten Steuerpflicht und des Begriffs des Inlandsvermögens. Eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung kann durch Doppelbesteuerungsabkommen verhindert werden. Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer bestehen mit folgenden Staaten:

Dänemark,

Frankreich,

Griechenland,

Schweden,

Schweiz,

Vereinigte Staaten von Amerika.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich ist gekündigt worden, weil Österreich die Erbschaftsteuer abgeschafft hat.

Allerdings unterliegen diese Erwerbe in Österreich der Grunderwerbsteuer, die 2016 erheblich erhöht wurde.