Abwandlung 15.1.1: Überspringen einer Erbin/eines Erben

Autor: Christ

Sachverhalt Lösung

Durch Testament setzen Frau und Herr S jeweils ihren Sohn M als Erben ein. Zunächst verstirbt Herr S., elf Jahre später Frau S. Mit dem Tod des Vaters ist M Miteigentümer der Münchener Immobilie zu 1/2 geworden. Damals wurde keine Erbschaftsteuer festgesetzt, da der M gegenüber seinem Vater zustehende persönliche Freibetrag höher war als der Wert des Nachlasses des Vaters. Ihr Mandant möchte wissen, wie viel Erbschaftsteuer er nach dem Tod der Mutter zahlen muss.

Nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten beträgt die von M erlangte Bereicherung zum Todeszeitpunkt der Mutter 350.000 Euro. Vorerwerbe durch lebzeitige Schenkungen der Mutter gab es innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod der Mutter nicht.

Sachverhalt Lösung

Sohn M hat sein Erbe als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Als Sohn unterliegt der Erwerb der Steuerklasse I, der persönliche Freibetrag beträgt 400.000 Euro. Da der steuerliche Wert des Nachlasses niedriger ist als der ihm zustehende persönliche Freibetrag von 400.000 Euro, ist auf den Erwerb von Todes wegen keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Durch diese Gestaltung hat M Erbschaftsteuer i.H.v. 33.000 Euro gespart. Zu beachten ist, dass M seit dem Tod des Vaters einkommensteuerlich Einkünfte aus Vermietung erzielt.

Praxistipp