Entlassung des Testamentsvollstreckers

Autor: König

Der Testamentsvollstrecker unterliegt nicht der Überwachung durch das Nachlassgericht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.08.2012 - 11 Wx 88/12). Daher kann das Nachlassgericht auch nicht von Amts wegen einen Testamentsvollstrecker entlassen, falls dieser sich pflichtwidrig verhalten hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erben oder sonstige Beteiligte nicht die Möglichkeit haben, einen Testamentsvollstrecker aus seinem Amt zu entfernen.