Abwandlung 6.5.2: Gegenständlich beschränkter Erbschein nach britischem und deutschem Recht (Nachlassspaltung)

Autor: König

Sachverhalt Lösung Muster

Wie Abwandlung 6.5.1, allerdings wurde das Testament am 20.03.2018 errichtet.

Sachverhalt Lösung Muster

Hier kommt es zu einer Nachlassspaltung, da die Privilegierung des Art. 83 Abs. 4 EuErbVO nicht mehr greift. Sollte sich aus dem Testament keine Rechtswahl aus anderen Gründen ergeben, ist hinsichtlich des in der Bundesrepublik Deutschland belegenen beweglichen Vermögens das Recht Großbritanniens und hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens deutsches Recht kraft Rückverweisung aus dem Recht Großbritanniens anwendbar.

Zu beantragen ist ein Erbschein mit folgendem Inhalt:

Sachverhalt Lösung Muster

Gegenständlich beschränkter Erbschein