Autor: König |
Wie Abwandlung 6.5.1, allerdings wurde das Testament am 20.03.2018 errichtet.
Hier kommt es zu einer Nachlassspaltung, da die Privilegierung des Art. 83 Abs. 4 EuErbVO nicht mehr greift. Sollte sich aus dem Testament keine Rechtswahl aus anderen Gründen ergeben, ist hinsichtlich des in der Bundesrepublik Deutschland belegenen beweglichen Vermögens das Recht Großbritanniens und hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens deutsches Recht kraft Rückverweisung aus dem Recht Großbritanniens anwendbar.
Zu beantragen ist ein Erbschein mit folgendem Inhalt:
Gegenständlich beschränkter Erbschein |
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|