Autor: Papenmeier |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2 Muster 3 Muster 4
Ein Gläubiger hatte eine Forderung gegen den Erblasser. Nach dem Tod des Erblassers wendet sich der Gläubiger an den Erben und fordert die Bezahlung der Verbindlichkeit.
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Lässt sich der Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit verklagen, so haftet er für die Kosten des Rechtsstreits mit seinem Eigenvermögen. Eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass ist für diese Kosten nicht möglich. Der Erbe kann sich nach § 93 ZPO durch ein sofortiges Anerkenntnis vor der Kostenlast schützen, wenn er keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat. Das funktioniert dann nicht, wenn der Gläubiger den Erben vor der Klageerhebung zur Zahlung aufgefordert hat und dem Erben keine Einreden zur Seite standen.
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