BVerfG - Beschluß vom 27.04.2000 (2 BvR 1922/94)
1. Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Beistand, die § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stellt, liegen nicht vor. Die Zulassung als Beistand kommt nur in [...]