FG Hessen - Urteil vom 06.12.2004 (1 K 3174/04)
Die im Jahre 1985 verstorbene Erblasserin A hatte testamentarisch verfügt, dass ihre beiden Söhne T und K unbefreite Vorerben und deren Nachkommen, das sind der Kläger (Sohn des K) und F (Sohn des T), zu gleichen [...]