LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.10.2004
3 Sa 314/04
Normen:
BGB § 626 ; BAT § 10 ; BAT § 54 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 330
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 27.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4032 b/03

Pflichtwidrige Entgegennahme von Geldgeschenken der Erbin der Betreuten durch zuständigen Sachbearbeiter

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 3 Sa 314/04

DRsp Nr. 2005/6862

Pflichtwidrige Entgegennahme von Geldgeschenken der Erbin der Betreuten durch zuständigen Sachbearbeiter

»Wer als Sachbearbeiter im Betreuungsrecht von der Tochter und Erbin der verstorbenen Betreuten in nahem zeitlichen Zusammenhang zur Betreuung wiederholt in großem Umgang Geldgeschenke annimmt, handelt pflichtwidrig. Insoweit besteht jedenfalls dann ein unzulässiger "Bezug zur dienstlichen Tätigkeit" i. S. d. § 10 BAT, wenn der Betreuer die Erbin ausschließlich durch das Betreuungsverhältnis kennen gelernt hat; die Erbin unmittelbar nach dem Tod der Betreuten, noch vor Erstellung des Abschlussberichtes dem Betreuer eine Vollmacht zur Abwicklung aller Vermögens- und Nachlassangelegenheiten erteilt hat, ohne das eigene private Kontakte bestanden haben und in der Vollmacht seine Tätigkeit als Sozialarbeiter, beschäftigt beim Kreis X ausdrücklich erwähnt ist. Bei den angenommenen Geldgeschenken handelt es sich wirtschaftlich um verbotene Früchte der Arbeitsvertraglichen Dienstleistung als Betreuer, die keinen Ursprung in der privaten Sphäre haben (ausschließlich Einzelfallentscheidung).«

Normenkette:

BGB § 626 ; BAT § 10 ; BAT § 54 Abs. 1 ;

Tatbestand: