I.
Mit letztwilliger Verfügung vom 2. Mai 1958 setzte der Erblasser seine Ehefrau als Vorerbin und seine sechs Kinder, zu denen der Antragsteller gehört, als Nacherben zu gleichen Teilen (jeweils 1/6) ein. Zwischen 1970 und 1981 schloss der Antragsteller mit vier seiner fünf Geschwister - soweit bereits verstorben mit deren Rechtsnachfolgern - notarielle Verträge, durch die er ihr jeweiliges Anwartschaftsrecht an dem Nachlass erwarb. Die Vorerbin verstarb im Jahr 1999.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|