Die Erblasserin D. M. L. Sch. ist am 01.06.2003 verstorben. Sie hatte am 10.05.1994 ein privates Testament errichtet (Akte des Amtsgerichts Bremerhaven, Az. 7 IV 355/94, Bl. 12 f), wonach sie den Beteiligten zu 1. zum alleinigen Erben bestimmte. Weiter heißt es: "Er ist jedoch nur Vorerbe und als solcher von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies möglich ist. Als Nacherben bestimme ich die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, Bremen. Den Nacherben . . . setze ich zugleich als Schlusserben ein."
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