KG - Beschluss vom 20.01.2004 (1 W 294/03)
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 78 bis 80 GBO zulässig. Sie ist auch begründet, denn die angefochtene Entscheidung beruht auf einem Rechtsfehler (§ 78 GBO, §§ 561 ff. ZPO). Das Landgericht hat angenommen, dem [...]