BFH - Beschluss vom 31.05.2005 (VIII B 67/96)
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen. 1. Der behauptete Verfahrensmangel ist nicht schlüssig begründet. Mit dem Vorbringen, das angefochtene Urteil beruhe auf einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung, weil das [...]