BVerfG - Beschluss vom 02.02.2006 (2 BvR 1453/03)
I. Die Beschwerdeführerin rügt die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. 1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens überwies der Beschwerdeführerin im Januar 2002 4.864,24 EUR, forderte das Geld hernach jedoch [...]