OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.10.2009 (20 W 80/07)
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3) hat die Beteiligte zu 1) zu tragen. Wert: bis 61.950,00 € [...]