Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 155 871,65 Euro festgesetzt.
I
Die Beklagte begehrt von der Klägerin die Erstattung von Rentenüberzahlungen in Höhe von 155 871,65 Euro.
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