OLG Naumburg - Urteil vom 17.04.2014
1 U 124/13
Normen:
BGB § 2303; BGB § 2306; BGB § 2314;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 28.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 1666/12

Rechtsstellung des Nichtmehrerben nach Ausschlagung der ErbschaftBestehen von Auskunftsansprüchen

OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2014 - Aktenzeichen 1 U 124/13

DRsp Nr. 2014/15135

Rechtsstellung des Nichtmehrerben nach Ausschlagung der Erbschaft Bestehen von Auskunftsansprüchen

Voraussetzung für einen Anspruch aus § 2314 BGB ist, dass der Anspruchsteller zu den Pflichtteilsberechtigten i. S. v. § 2303 BGB gehört, wozu auch der nach § 2306 BGB belastete Erbe zählt, wenn er das Erbe ausschlägt (gegen OLG Celle, FamRZ 2006, 1877).

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.6.2013 verkündete Teilurteil des Landgerichts Magdeburg (9 O 1666/12) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.500,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2303; BGB § 2306; BGB § 2314;

Gründe:

I.