OLG Oldenburg - Urteil vom 04.02.2014
12 U 144/13
Normen:
ZVG § 180; ZVG § 181; ZPO § 768; ZPO § 771; BGB § 2048;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 1659
NJW 2014, 6
NJW-RR 2014, 782
NotBZ 2015, 156
ZEV 2014, 217
ZEV 2014, 417

Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks

OLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.2014 - Aktenzeichen 12 U 144/13

DRsp Nr. 2014/5617

Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks

Eine Teilungsanordnung des Erblassers gemäß § 2048 BGB steht einer von einem Miterben betriebenen Teilungsversteigerung gemäß §§ 180, 181 ZVG grundsätzlich entgegen. Der begünstigte Miterbe kann gegen die Teilungsversteigerung im Wege der unechten Drittwiderspruchsklage gemäß §§ 768, 771 ZPO analog vorgehen. Ein Recht zur Teilungsversteigerung kann aber ausnahmsweise dann bestehen, wenn die Versteigerung erforderlich ist, um einen schweren Nachteil für den Nachlass abzuwenden und berechtigte Interessen des begünstigten Miterben nicht entgegen stehen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.10.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer geändert.

Die Teilungsversteigerung betreffend das im Grundbuch von ......... Blatt .........eingetragene Grundstück, laufende Nummer ......des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung ........., Flur ...., Flurstück ........, Gebäude- und Freifläche zur Größe von 318 m², ........................., wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.