OLG Rostock - Beschluss vom 31.08.2020 (3 W 84/19)
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 06.03.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 19.01.2018 wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandwert in Höhe von 15.500,- € zurückgewiesen. I. Die [...]