ZWEITER TEIL Besondere Bewertungsvorschriften DRITTER ABSCHNITT Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages gena... C. Betriebsvermögen
Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz: 1. das Sonderverlustkonto,2. das Kapitalentwertungskonto und3. das Beteiligungsentwertungskonto.