1. Überblick

Autor: Kraft

Im Englischen heißt das Internationale Recht "Conflict of Laws". Dieser Terminus beschreibt treffend das Bedürfnis für Regelungen, wenn verschiedene Rechtsordnungen zueinander in Konkurrenz geraten. Für zivilrechtliche Rechtsverhältnisse spricht man vom Internationalen Privatrecht (IPR).

Definition

IPR ist der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, die bestimmen, welche von mehreren gleichzeitig nebeneinander bestehenden Privatrechtsordnungen auf ein konkretes Lebensverhältnis zur Anwendung kommen soll.

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich in vielfacher Hinsicht um die Harmonisierung des IPR bemüht. Für Rechtsgebiete, für die bisher keine verbindlichen völkerrechtlichen Abkommen getroffen wurden, ist das IPR nationales Recht, das vom jeweiligen Gesetzgeber für sein Hoheitsgebiet erlassen wurde. Jede nationale Rechtsordnung besitzt daher ihr eigenes Kollisionsrecht zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Rechtsverhältnissen. Deshalb muss bei einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug das jeweilige IPR der betroffenen Staaten geprüft und in Übereinstimmung gebracht werden. Denn letztlich geht es darum zu klären, welche Rechtsordnung von mehreren betroffenen Staaten vorrangig anzuwenden ist.