Autor: Klose |
Bei Streitigkeiten zwischen dem oder den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist zu beachten, dass die Beschwer des Testamentsvollstreckers nicht durch den Wert des Nachlasses beschrieben wird. Stehen die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers im Streit, so liegt die Höchstgrenze bei 10 % des Nachlasswerts (BGH, Urt. v. 17.12.2003 - IV ZR 28/03, ZEV 2004, 290).
Das OLG Frankfurt (Urt. v. 14.07.2006 - 20 W 369/05, MittBayNot 2007,
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