4. Mandatsanbahnung im Erbrecht

Autor: Mangold

Jeder vererbt und erbt anders. Diese Tatsache hat die Schriftstellerin Eva Demski in ihrem Beitrag "Erbfolgen" (in: Die Erbengesellschaft, Kursbuch 135 (1999), 11), humoristisch auf den Punkt gebracht: "Der Bayer erbt stur, der Norddeutsche still, der Schwabe gründlich, der Sachse heiter. Der Rheinländer dankt dem Herrn, der Preuße seinem Anwalt."

Chemie muss stimmen

Ob dies (noch) der Realität entspricht, wäre zu überprüfen. Jedenfalls sind die Bedürfnisse und Nöte der einzelnen Mandanten häufig sehr unterschiedlich. Anwalt und Mandant sollten aus diesem Grund zusammenpassen. Sonst kommt es beim Erbrechtsmandat im Laufe der sowohl zeitlich als auch persönlich oftmals sehr intensiven Zusammenarbeit unweigerlich zu Dissonanzen. Stellt sich heraus, dass die Vorstellungen des Mandanten und die Herangehensweise des Anwalts überhaupt nicht mehr in Einklang zu bringen sind, kann es schlimmstenfalls zur Mandatsbeendigung kommen.

Um solche energieraubenden Überraschungen zu vermeiden, gilt es schon vor Mandatsannahme oder spätestens in der Erstberatung herauszufinden, ob die Chemie zwischen Mandant und Rechtsanwalt stimmt, d.h., ob Sie als Rechtsanwaltspersönlichkeit der Richtige für den jeweiligen Mandanten sind.

Erste Kontaktaufnahme

Dies geschieht am besten schon bei der ersten Kontaktaufnahme durch den Mandanten.

Praxistipp