Autor: Mangold |
Alle für die Mandatsbearbeitung wesentlichen Informationen sollten für Sie jederzeit kurzfristig abrufbar sein. Hier empfiehlt es sich, dem Mandanten vor der Erstberatung einen Aufnahmebogen vorzulegen und ihn zu bitten, diesen auszufüllen. Am Ende des Kapitels finden Sie einen Muster-Aufnahmebogen.
Zu jeder Akte im Erbrecht gehört zudem eine Skizze/ein Schaubild, welches die familiären bzw. persönlichen Verflechtungen etc. sämtlicher beteiligter Personen darstellt.
PraxistippErarbeiten Sie das Schaubild zusammen mit der Mandantschaft, am besten gleich im ersten Beratungsgespräch! |
Eine Skizze/ein Schaubild könnte beispielsweise wie folgt aussehen:
Folgende Fakten wären somit bei jedem Mandantenkontakt auf einen Blick sofort zugänglich:
- | der Vater ist in der vorliegenden Nachlasssache der Erblasser | □ |
- | er ist am 10.09.2013 verstorben | † |
- | er war in zweiter Ehe verheiratet | ∞ |
- | er war im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet | ZG |
- | die Eheleute hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet | gT |
- | testamentarische Erben nach dem Vater wurden der Bruder und der Mandant | T: 1/2 |
- | der Bruder wurde als Testamentsvollstrecker eingesetzt | TV |
- | die vorverstorbene Halbschwester wurde enterbt | PT |
- | die gesetzliche Erbquote der vorverstorbenen Halbschwester war 1/3 | gE: 1/3 |
- | die Pflichtteilsquote der vorverstorbenen Halbschwester war 1/6 | PT: 1/6 |
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