5.1 Vorbemerkung

Autor: Kampa

Zentrale Problematik im Pflichtteilsrecht

Die Kenntnis über den Umfang und den Wert des Nachlasses ist zwingende Voraussetzung, um den Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. Regelmäßig hat der Pflichtteilsberechtigte wenig bis gar keine Kenntnis von den Vermögens- und Eigentumsverhältnissen des Erblassers. Der Testierende hat das häufig so gewollt. Der "Enterbte" soll nach seinem ausdrücklichen Wunsch gerade nicht - bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt - lediglich finanziell, jedoch nicht dinglich am Nachlass beteiligt werden. Als Gläubiger eines einfachen Zahlungsanspruchs steht dem Pflichtteilsberechtigten nicht die Rechtsposition des Erben zu. So hat er als "Nichterbe" keine Möglichkeit, sich selbst diese Informationen - z.B. durch Anfragen bei Geldinstituten etc. - zu beschaffen bzw. weitergehende Ermittlungen anzustellen.

Praxistipp

Erteilte Auskunft kann Neubeginn der Verjährung zur Folge haben