6. Wertermittlungsanspruch

Autor: Kampa

Feststellung der Verkehrswerte

Dem Pflichtteilsberechtigten steht neben dem Auskunftsanspruch auch ein Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Der Wertermittlungsanspruch ist vom Auskunftsanspruch zu unterscheiden. Während der Auskunftsanspruch die Ermittlung des realen oder fiktiven Nachlasses ermöglichen soll, geht es beim Wertermittlungsanspruch um die Feststellung der Verkehrswerte eines Nachlassgegenstands. Dieses Wissen benötigt der Pflichtteilsberechtigte, um seinen Anspruch konkret zu beziffern.

Praxistipp

Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche werden in der Praxis häufig nicht auseinander gehalten. Klageanträge auf "Auskunft durch Einholung eines Sachverständigengutachtens" sind daher falsch (zum Klageantrag vgl. auch das Muster 2 "Stufenklage auf Wertermittlung und Zahlung" zur Mandatssituation 10.3).

Ein Wertermittlungsanspruch besteht allerdings nur insoweit, wie der Pflichtteilsberechtigte Vermögenswerte des realen oder fiktiven Nachlasses, wie z.B. Unternehmen, Grundstücke und sonstige werthaltige Gegenstände, ohne sachverständige Kenntnis nicht beurteilen kann. Der Wertermittlungsanspruch setzt die unstreitige Zugehörigkeit zum Nachlass des Erblassers voraus.

Beweislastverteilung