Abwandlung 2.4.1: Gesetzliche Erbfolge - Vermögensübertragungen zu Lebzeiten/erste Variante

Autor: Hanshold-Lindner

Sachverhalt Checkliste Lösung

Wie Sachverhalt zu Mandatssituation 2.4. Der Sohn verstirbt noch am Unfallort, seine Mutter am darauffolgenden Tag.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die beiden Todesfälle sind in ihrer zeitlichen Reihenfolge getrennt und nacheinander zu beurteilen:

Todesfall des Sohnes

Der Sohn wird von seiner Mutter nach § 1925 Abs. 1 und 2 BGB und von seiner Stiefschwester nach § 1925 Abs. 1, 2 und Abs. 3 Satz 1 BGB jeweils zur Hälfte beerbt.

Todesfall der Mutter

Der Sohn ist vorverstorben. Es gibt daher keinen Erben 1. Erbordnung. Die Mutter wird von ihren Eltern als Erben 2. Erbordnung nach § 1925 Abs. 1 und 2 BGB jeweils zur Hälfte beerbt.

Ergebnis: