Abwandlung 2.4.2: Gesetzliche Erbfolge - Vermögensübertragungen zu Lebzeiten/zweite Variante

Autor: Hanshold-Lindner

Sachverhalt Checkliste Lösung

Wie Sachverhalt zu Mandatssituation 2.4. Die Mutter verstirbt noch am Unfallort, ihr Sohn am darauffolgenden Tag.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die beiden Todesfälle sind wiederum in ihrer zeitlichen Reihenfolge getrennt und nacheinander zu beurteilen:

Todesfall der Mutter

Der Sohn beerbt noch vor seinem eigenen Tod seine Mutter als Alleinerbe 1. Erbordnung nach § 1924 Abs. 1 BGB. Er schließt seine Großeltern (als Erben 2. Erbordnung nach seiner Mutter) von der gesetzlichen Erbfolge aus (§ 1930 BGB).

Todesfall des Sohnes

Seine Stiefschwester erbt als Erbin 2. Erbordnung eine Hälfte seines Vermögens nach § 1925 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BGB, die andere Hälfte nach § 1925 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BGB. Sie schließt die Großeltern (als Erben 3. Erbordnung nach dem Sohn/Enkelsohn) von der gesetzlichen Erbfolge aus (§ 1930 BGB).

Ergebnis:

Die Stiefschwester erhält damit Haus und Aktien als Alleinerbin nach ihrem Stiefbruder.

Praxistipp

Das Erbrecht nichtehelicher Kinder