Abwandlung 8.2.3: Auskunftsanspruch gegen Dritte

Autor: Klose

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Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der Mutter. Der Vater ist bereits vorverstorben. Der Sohn als Mandant möchte vom Steuerberater der Mutter Auskunft über deren finanziellen Angelegenheiten durch Einsichtnahme in die Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten Jahre erhalten. Er möchte hierdurch erfahren, ob seine Mutter Zinseinnahmen aus Sparguthaben und sonstigen Kapitalanlagen hatte und woher diese ggf. herrühren. Die Schwester möchte dies verhindern und erklärt gegenüber dem Steuerberater, dass sie mit einer Herausgabe der Unterlagen nicht einverstanden ist.

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Siehe hierzu im Übrigen die Checkliste in Mandatssituation (Abwandlung) 2.2.

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Anspruchsübergang auf den Erben

Ein Anspruch gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche der Erbengemeinschaft handelt, die nach dem Erbfall entstanden sind oder es Ansprüche des Erblassers sind, die mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergegangen sind. Hierzu gehört auch der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch gegen den Steuerberater des Erblassers.

Anspruchsgrundlage

Der Anspruch des Miterben auf Herausgabe der Steuererklärungen und der Steuerbescheide ergibt sich aus § 66 StBerG i.V.m. §§ 667, 1922, 2039 BGB, ebenso der Anspruch auf Auskunft bzgl. der Zinseinnahmen.