Antrag auf Zwangsvollstreckung der Auskunftserteilung nach § 888 ZPO

 

 

Amtsgericht

- Vollstreckungsgericht -

...

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Antrag nach § 888 ZPO

In der Zwangsvollstreckungssache

des Herrn ...

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: ...

gegen

Frau ...

- Antragsgegnerin -

wegen Zwangsvollstreckung der Auskunftserteilung

Namens und mit Vollmacht des Gläubigers

beantrage

ich ein

Zwangsgeld

     festgesetzt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann,

Zwangshaft.

zu beschließen:

Gegen die Schuldnerin wird wegen der nicht erteilten Auskunft über den Bestand und den Verbleib des Nachlasses des am ... in ... verstorbenen Erblassers ... durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, welches insbesondere folgende Punkte umfasst:

-   alle beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Gegenstände und Forderungen,

-   alle Nachlassverbindlichkeiten,

-   alle ergänzungspflichtigen Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat und die unter Abkömmlingen des Erblassers nach den erbrechtlichen Vorschriften ausgleichspflichtig sind nach §§ 2050 ff. BGB oder anrechnungspflichtig sind nach §§ 2315 ff. BGB

     und

     Auskunft über den Wert des so ermittelten Nachlassbestands zu geben, soweit sich dieser Wert nicht bereits aus der Auskunft selbst ergibt.

Begründung:

Mit Urteil vom ... wurde die Beklagte zur Auskunftserteilung im oben genannten Umfang verurteilt. Das Urteil ist seit dem ...