Artikel 84 EuErbVO
Stand: 04.07.2012
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KAPITEL VII ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 84 EuErbVO Inkrafttreten

Artikel 84 Inkrafttreten

EuErbVO ( Europäische Erbrechtsverordnung )

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. August 2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014 gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten.